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    Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 - KOST Tirol

  • Die KOST Tirol informiert Jugendliche, Erziehungsberechtigte, Schulen, Betriebe und alle Interessierte zu Themen rund um die AusBildung bis 18 und den Übergang Schule-Beruf. Die KOST Tirol ist angesiedelt bei der amg-tirol und übernimmt im Auftrag des Sozialministeriumservice die Informations-, Koordinations- und Auskunftsfunktion zum Thema AusBildung bis 18 in Tirol.

  • BX02
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  • Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 - KOST Tirol

    Koordinierungsstelle AusBildung bis 18 - KOST Tirol
    Colingasse 12, 6020 Innsbruck, AT

  • ausbildungbis18@kost-tirol.at
    http://www.kost-tirol.at

  • 0800 700 118
  • Informationen zur BeSt³

    AusBildung bis 18 – Wer mehr kann, ist besser dran. Die bundesweite Initiative „AusBildung bis 18“ ist seit 2016 per Gesetz in Kraft und soll einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenwirken. Alle Jugendlichen in Österreich sollen nach der Pflichtschule eine weitere Ausbildung abschließen, um dadurch optimal auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorbereitet zu sein. Die Ausbildungspflicht gilt für alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die die Pflichtschule abgeschlossen haben.

  • Angebot auf der Messe

    An einem gemeinsamen Stand mit dem Sozialministeriumservice, innovia und der arbas - Arbeitsassistenz Tirol gGmbH informiert die KOST Tirol über Möglichkeiten zur Erfüllung der Ausbildungspflicht.

  • Ausbildungsangebot

    Die Ausbildungspflicht kann durch eine Vielzahl an Angeboten, wie beispielsweise Lehre, Teilqualifizierung, vorbereitende Maßnahmen oder weiterführende Schulbesuch erfüllt werden. Die KOST Tirol informiert zu allen Fragen rund um die AusBildung bis 18 und leistet Unterstützung bei der Erfüllung der Ausbildungspflicht. Die KOST Tirol informiert aber auch zu Angeboten und Maßnahmen für Jugendliche bei der beruflichen Integration und bietet einen guten Überblick zu allen Angeboten auf ihrer Homepage www.kost-tirol.at.

  • Zielgruppen

    Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang Schule-Beruf
    Eltern und andere Erziehungsberechtigte

MUSS BLEIBEN