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Aufnahme- und Ausbildungszentrum Justizwache
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U67
Zum Hallenplan -
Strafvollzugsakademie - Ausbildungszentrum
Pochestraße 9, 4020 Linz, AT -
jalinz.aufnahmezentrum@justiz.gv.at
http://www.justiz.gv.at/justizwache-onlinebewerbung -
+43 5 7601 2114312
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Informationen zur BeSt³
Informationen über das Berufsbild JUSTIZWACHE - Exekutivbediensteter beim Bundesministerium für Justiz
Informationen von der Bewerbung über das Aufnahmeverfahren und bis zur Ausbildung -
Ausbildungsangebot
freie Planstellen im Bereich der Exekutive beim Bundesministerium für Justiz (Justizwache)
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Zielgruppen
Österreichische Staatsbürger ab 18 Jahren
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Aufnahmebedingungen
Österreichische Staatsbürgerschaft
Mindestens 18 Jahre bei Eintritt in den Bundesdienst
Führerschein der Klasse B bei Eintritt in den Bundesdienst
Wehr- oder zivildienstpflichtige Männer sollten ihren Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet haben
Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf weder ein Straf- oder Disziplinarverfahren laufen noch gerichtliche Vorstrafen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen vorliegen. Die Abklärung der Vertrauenswürdigkeit erfolgt im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §55 ff SPG.
Ausreichende Rechen- und Rechtschreibkenntnisse
EDV-Kenntnisse erwünscht
Körperliche Eignung (Bewerberinnen und Bewerber, die ein Übergewicht von mehr als 15% aufweisen, sind nicht exekutivdiensttauglich)
Ausreichende Sehleistung (bei Sehschwäche oder nach einer Augenoperation ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen sowie die fachärztliche Feststellung, dass eine Verschlechterung der Sehleistung nicht zu erwarten und eine ausreichende Orientierung auch ohne Brille gegeben ist, vorzulegen). Allfällige Kosten für Befunde sind von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu tragen.
Gepflegtes Erscheinungsbild bzw. keine auffallenden künstlich gesetzten Veränderungen des Körpers. Nach Lage oder Sitz sind jene Tätowierungen unzulässig, die bei langärmliger oder kragenloser Adjustierung nicht verdeckt werden. Ausnahmen bilden ausschließlich jene Tätowierungen, die rein kosmetischen Zwecken dienen. Unabhängig von Lage und Sitz allfälliger Tätowierungen sind bedenkliche Inhalte z.B. Symbole radikaler Gesinnung unzulässig. Sichtbarer Körperschmuck und dergleichen (z.B. Piercings, Tunnels, etc.) muss abnehmbar sein. -
Kosten der Ausbildung/Weiterbildung
keine
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Dauer der Ausbildung / Weiterbildung
12 Monate
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Abschluss
Dienstprüfung / Exekutivbediensteter beim Bundesministerium für Justiz
Strafvollzugsakademie - Ausbildungszentrum
MUSS BLEIBEN