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    Strafvollzugsakademie - Ausbildungszentrum

  • Aufnahme- und Ausbildungszentrum Justizwache

  • U67
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  • Strafvollzugsakademie - Ausbildungszentrum

    Strafvollzugsakademie - Ausbildungszentrum
    Pochestraße 9, 4020 Linz, AT

  • jalinz.aufnahmezentrum@justiz.gv.at
    http://www.justiz.gv.at/justizwache-onlinebewerbung

  • +43 5 7601 2114312
  • Informationen zur BeSt³

    Informationen über das Berufsbild JUSTIZWACHE - Exekutivbediensteter beim Bundesministerium für Justiz
    Informationen von der Bewerbung über das Aufnahmeverfahren und bis zur Ausbildung

  • Ausbildungsangebot

    freie Planstellen im Bereich der Exekutive beim Bundesministerium für Justiz (Justizwache)

  • Zielgruppen

    Österreichische Staatsbürger ab 18 Jahren

  • Aufnahmebedingungen

    Österreichische Staatsbürgerschaft
    Mindestens 18 Jahre bei Eintritt in den Bundesdienst
    Führerschein der Klasse B bei Eintritt in den Bundesdienst
    Wehr- oder zivildienstpflichtige Männer sollten ihren Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet haben
    Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf weder ein Straf- oder Disziplinarverfahren laufen noch gerichtliche Vorstrafen oder schwerwiegende disziplinäre Verurteilungen vorliegen. Die Abklärung der Vertrauenswürdigkeit erfolgt im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §55 ff SPG.
    Ausreichende Rechen- und Rechtschreibkenntnisse
    EDV-Kenntnisse erwünscht
    Körperliche Eignung (Bewerberinnen und Bewerber, die ein Übergewicht von mehr als 15% aufweisen, sind nicht exekutivdiensttauglich)
    Ausreichende Sehleistung (bei Sehschwäche oder nach einer Augenoperation ist ein augenfachärztlicher Befund beizubringen sowie die fachärztliche Feststellung, dass eine Verschlechterung der Sehleistung nicht zu erwarten und eine ausreichende Orientierung auch ohne Brille gegeben ist, vorzulegen). Allfällige Kosten für Befunde sind von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst zu tragen.
    Gepflegtes Erscheinungsbild bzw. keine auffallenden künstlich gesetzten Veränderungen des Körpers. Nach Lage oder Sitz sind jene Tätowierungen unzulässig, die bei langärmliger oder kragenloser Adjustierung nicht verdeckt werden. Ausnahmen bilden ausschließlich jene Tätowierungen, die rein kosmetischen Zwecken dienen. Unabhängig von Lage und Sitz allfälliger Tätowierungen sind bedenkliche Inhalte z.B. Symbole radikaler Gesinnung unzulässig. Sichtbarer Körperschmuck und dergleichen (z.B. Piercings, Tunnels, etc.) muss abnehmbar sein.

  • Kosten der Ausbildung/Weiterbildung

    keine

  • Dauer der Ausbildung / Weiterbildung

    12 Monate

  • Abschluss

    Dienstprüfung / Exekutivbediensteter beim Bundesministerium für Justiz

MUSS BLEIBEN